Aktuelles

Essenspakete


Da viele Familien auf Lombok immer noch erwerbslos sind, unterstützen wir diese mit regelmäßigen Essenspaketen. Lombok ist wie auch die Nachbarinsel Bali vom Tourismus abhängig. Alle warten gespannt auf die Öffnung der Grenzen und Regelungen.


Erdbebenhilfe


Ebenso haben immer noch nicht alle Menschen nach den schweren Erdbenben 2018 Unterstützung von der Regierung erhalten. Auch hier versuchen wir weiterhin eine ensprechende neue Unterkunft für die Betroffenen zu finden.


Kleiderspenden


Neben der Versogung mit Grundnahrungsmittel verteilen wir natürlich auch die Kleiderspenden die wir hauptsächlich aus Deutschland und der Schweiz erhalten. Aktuell benötigen wir:

Kinderkleidung in den Größen:

























Erdbeben auf der Insel Lombok...


Die indonesische Insel Lombok wurde am Sonntag den 29. Juli gegen 7 Uhr Ortszeit von einem Erdbeben der Stärke 6.4 überrascht. Bei diesem Erdbeben und den 120 registrierten Nachbeben wurden zahlreiche Häuser zerstört. 14 Menschen kamen dabei ums Leben und mindestens 160 Menschen wurden verletzt. Unter den Toten sind auch fünf Kinder zu beklagen.

Wir wollen in den betroffenen Gebieten schnell und unkompliziert mit Kleiderspenden, Spielsachen für die Kinder und Lebensmitteln helfen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit auf Lombok mit Ihrer Spende auf das Konto der Volksbank Mittelhessen eG

Verein ein Stern für Lombok e. V.
IBAN: DE31513900000070877805
BIC: VBMHDE5F
Verwendungszweck: Spende 2907

Spenden per PayPal


Ihre Spende ist nach § 10 b EStG abzugsfähig. Wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dazu bitte die Adresse und eine Email-Adresse an.

Kleinbetragsspenden bis 200 €


Von der strengen Anforderung an die formelle Zuwendungsbestätigung gibt es erfreulicherweise in folgenden Fällen eine Vereinfachungsregelung:
Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen;
Spenden bis 200 € an gemeinnützige Organisationen;

Als Spendennachweis reicht dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind!
Spenden über unser PayPal-Konto gilt: Statt Name und Kontonummer genügt auch ein Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers. Betrag, Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung müssen aber ebenfalls aus der Buchungsbestätigung ersichtlich sein. So erkennt das Finanzamt den vereinfachten Spendennachweis nun auch für Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal an. Als Buchungsbestätigung genügen ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein

Bei Kleinspenden bis 200 € ist Bedingung für die Vereinfachungsregelung, dass neben dem Bareinzahlungsbeleg bzw. der Buchungsbestätigung zusätzlich auf einem Beleg der Empfängerorganisation

1) Angaben über den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerfreistellung der Organisation gemacht werden und
2) angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

*** die Freistellungsbescheinigung können Sie hier im Downloadbereich herunterladen !!! ***

Diese Angaben können als Beleg für das Finanzamt z.B. auf der Durchschrift des Überweisungsträgers oder auf einem dem Überweisungsträger anhängenden Abschnitt vermerkt werden.





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